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FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 675/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZulG (1999) § 3 Abs. 1 S. 4
Wirksamkeit des Kumulierungsverbots des § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG 1999 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wirksamkeit des Kumulierungsverbots des § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG 1999
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 675/07
- BFH, 26.11.2009 - III R 97/07
- BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 127/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.05.2006 - III R 21/03
Ausschluss der Investitionszulage bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen
Auszug aus FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 675/07
Der rückwirkende Ausschluss der Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude, soweit im Veräußerungsfall der Erwerber für das Gebäude Sonderabschreibungen in Anspruch nimmt, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, da er nur der Klarstellung dient (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 2006, BStBl. II 2006, 776).Bereits nach § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 in seiner ursprünglichen Fassung vom 18. August 1997 (BGBl. I 1997, 2070) war der entgegen dem Gesetzeszweck zu weit gefasste Wortlaut im Wege der ergänzenden Rechtsfortbildung dahingehend einzuschränken, dass dem Veräußerer, der das Gebäude hergestellt oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt hat, keine Investitionszulage zustand, wenn der Erwerber Sonderabschreibungen nach dem Fördergebiets- oder Investitionszulagengesetz für Anzahlungen auf Anschaffungskosten in Anspruch genommen hatte (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 2006, a.a.O.).
Es besteht kein Anlass von der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 18. Mai 2006 (a.a.O.) abzuweichen.
- BFH, 14.12.2006 - III R 27/03
Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter …
Auszug aus FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 675/07
Diese Entscheidung steht auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 2006 ( III R 27/03, BStBl. 2007, 332).